Mit einer GoodWe Wallbox laden Sie Ihr Elektroauto zu Hause und nutzen dabei den Strom, den Ihre Photovoltaikanlage gerade erzeugt. Die HCA-G2-Serie ist in drei Leistungsstufen mit 7, 11 und 22 kW erhältlich, jeweils mit fest angeschlagenem Typ-2-Ladekabel und 7,5 Metern Länge. Alle Varianten sind konform zu §14a EnWG und lassen sich per RS485, LAN oder WLAN in ein bestehendes GoodWe-System einbinden. In dieser Kollektion finden Sie alle bei 1ASOL verfügbaren Modelle im direkten Vergleich.

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7, 11 oder 22 kW: Welche GoodWe Wallbox passt zu Ihnen

Die drei Modelle der HCA-G2-Serie unterscheiden sich vor allem in der maximalen Ladeleistung. Technisch sind sie eng verwandt, alle laden dreiphasig und bringen dieselbe Ausstattung mit. Der Unterschied liegt darin, wie schnell Ihr Fahrzeug wieder voll ist und was der Netzbetreiber von Ihnen verlangt.

  • GW7K-HCA-G2 mit 7 kW: die kompakte Lösung für Fahrzeuge mit kleinerem Bordlader und für Haushalte, die ohnehin über Nacht laden. Beim Netzbetreiber anmeldepflichtig.
  • GW11K-HCA-G2 mit 11 kW: der Standard für Einfamilienhäuser. 11 kW passen zu den meisten aktuellen Elektroautos und bleiben unterhalb der Genehmigungsgrenze. Ebenfalls anmeldepflichtig. Weitere Geräte dieser Leistungsklasse finden Sie unter Wallbox 11 kW.
  • GW22K-HCA-G2 mit 22 kW: die schnellste Variante, sinnvoll bei Fahrzeugen mit 22-kW-Bordlader oder wenn nacheinander zwei Autos geladen werden. Ab 12 kW ist eine Wallbox genehmigungspflichtig, der Netzbetreiber muss der Installation also vorher zustimmen. Vergleichbare Modelle sehen Sie unter Wallbox 22 kW.

Als Faustregel gilt: bis einschließlich 11 kW melden Sie die Wallbox beim Netzbetreiber an, ab 12 kW benötigen Sie eine Genehmigung. Ob eine 22-kW-Wallbox in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll ist, hängt am Bordlader Ihres Fahrzeugs. Viele Elektroautos laden ab Werk maximal 11 kW, dann bringt die größere Wallbox keinen Zeitvorteil. Einen markenübergreifenden Überblick liefert unsere Kollektion Wallboxen.

PV-Überschussladen: Ihr Solarstrom fährt mit

Der wirtschaftliche Reiz einer eigenen Wallbox entsteht dann, wenn Sie überwiegend selbst erzeugten Strom laden statt teuren Netzstrom. Genau dafür kommunizieren die HCA-G2-Wallboxen mit dem GoodWe-System. Die Anbindung erfolgt wahlweise per RS485, LAN oder WLAN, überwacht wird das Ganze im GoodWe SEMS-Portal und in der App. Dort sehen Sie, wie viel Energie in Ihr Fahrzeug geflossen ist und welcher Anteil davon aus der eigenen Anlage stammte.

Besonders praktisch ist die automatische Phasenumschaltung. Die Wallbox wechselt selbstständig zwischen einphasigem und dreiphasigem Laden. Das klingt technisch, hat aber einen sehr konkreten Effekt: An bewölkten Tagen oder in den Randstunden liefert Ihre Anlage nur wenig Überschuss. Eine reine Dreiphasen-Wallbox würde in diesem Bereich gar nicht erst anlaufen. Die HCA-G2 schaltet stattdessen auf eine Phase zurück und lädt weiter, wenn auch langsamer. So landen auch kleine Überschüsse im Auto statt für wenig Geld im Netz.

Voraussetzung für das Überschussladen ist ein passender GoodWe-Wechselrichter im Haus. Die aktuellen Hybridgeräte finden Sie in unserer Kollektion GoodWe Wechselrichter. Wenn Sie zusätzlich Solarstrom zwischenspeichern möchten, um auch nach Sonnenuntergang aus der eigenen Erzeugung zu laden, lohnt ein Blick auf die GoodWe Batteriespeicher.

Sicherheitstechnik ist bereits eingebaut

Ein Punkt, der beim Preisvergleich gern übersehen wird: Bei vielen Wallboxen muss der Elektrobetrieb zusätzliche Schutztechnik im Zählerschrank nachrüsten, und das kostet Material und Arbeitszeit. Die HCA-G2-Serie bringt die wesentliche Schutztechnik bereits mit.

  • Integrierte Fehlerstromerkennung für 6 mA Gleichfehlerstrom und 30 mA Wechselfehlerstrom
  • Integrierter Not-Aus direkt am Gerät
  • Schutzart IP66, dadurch für den Innen- und den Außenbereich geeignet
  • Fest angeschlagenes Typ-2-Ladekabel mit 7,5 Metern Länge, kein separates Kabel nötig
  • Zwei RFID-Karten im Lieferumfang, die Freigabe erfolgt per Karte oder über die App

Durch die integrierte Fehlerstromerkennung entfällt in vielen Installationen der sonst nötige allstromsensitive FI-Schutzschalter. Die endgültige Bewertung trifft immer der ausführende Elektrofachbetrieb anhand Ihrer Hausinstallation, in der Praxis reduziert das aber den Aufwand im Verteiler spürbar.

§14a EnWG: netzorientierte Steuerung und reduzierte Netzentgelte

Wallboxen ab 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Der Netzbetreiber darf die Leistung solcher Geräte in seltenen Ausnahmefällen vorübergehend absenken, wenn das örtliche Netz stark belastet ist. Im Gegenzug haben Sie Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt für diesen Anschluss. Es geht dabei nicht um eine Förderung, sondern um einen dauerhaft günstigeren Bestandteil Ihres Strompreises. Die konkrete Höhe legt Ihr Netzbetreiber fest, fragen Sie den Betrag dort direkt ab.

Damit das funktioniert, muss die Wallbox steuerbar sein. Die HCA-G2-Modelle sind konform zu §14a EnWG und nehmen die netzorientierte Steuerung über ein externes Energiemanagementsystem oder über das Smart-Meter-Gateway per Modbus TCP entgegen. Wie diese Steuerung im Haus umgesetzt wird und welche Rolle ein Energiemanager dabei spielt, erklären wir in der Kollektion GoodWe Smart Meter und Energiemanagement. Passende Messtechnik anderer Hersteller finden Sie unter Smart Meter.

Installation: Das übernimmt der Elektrofachbetrieb

Eine Wallbox wird fest an das Hausnetz angeschlossen und darf ausschließlich von einer eingetragenen Elektrofachkraft installiert werden. Der Betrieb übernimmt dabei üblicherweise auch die Anmeldung beziehungsweise das Genehmigungsverfahren beim Netzbetreiber, prüft den Zählerschrank und legt die Zuleitung sowie die Absicherung aus. Planen Sie den Kabelweg vom Verteiler zum Stellplatz früh mit ein, das ist bei Bestandsgebäuden meist der aufwendigste Teil.

Rechnen Sie außerdem ein, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme erfolgen muss. Bei der 22-kW-Variante ist die Zustimmung sogar Voraussetzung dafür, dass Sie das Gerät überhaupt anschließen dürfen. Wenn der Netzbetreiber 22 kW am Standort nicht freigibt, bleibt die Möglichkeit, die Wallbox auf 11 kW zu begrenzen.

Wo die HCA-G2-Serie an ihre Grenzen kommt

Diese Wallboxen sind für den privaten Einsatz am eigenen Stellplatz ausgelegt. Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen, bevor Sie bestellen.

Erstens: Die Geräte haben keinen MID-Zähler an Bord und sind nicht eichrechtskonform. Für die eigene Kontrolle im SEMS-Portal reichen die gemessenen Werte völlig aus. Sobald Sie geladene Energie gegenüber Dritten abrechnen möchten, etwa bei der Erstattung von Dienstwagen-Ladestrom durch den Arbeitgeber oder bei der Abrechnung gegenüber Mietern, ist eine eichrechtskonforme Ladelösung erforderlich.

Zweitens: Die HCA-G2-Serie erfüllt nicht die Norm EN ISO 15118-2. Für neu errichtete oder umfassend erneuerte öffentlich zugängliche Ladepunkte, die ab dem 08.01.2026 unter die AFIR-Verordnung (EU) 2023/1804 fallen, ist sie damit nicht geeignet. Für private, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt diese Anforderung nicht, dort können Sie die Wallbox uneingeschränkt nutzen.

GoodWe Wallbox

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Bei 1ASOL erhalten Sie die GoodWe HCA-G2-Serie in allen drei Leistungsstufen zu fairen Preisen und mit schneller Lieferung aus Deutschland. Unser deutschsprachiger Support hilft Ihnen bei der Auswahl der passenden Leistungsklasse und bei Fragen zur Einbindung in ein bestehendes GoodWe-System. Für alle Geräte gilt die Herstellergarantie.

Wenn Sie ohnehin gerade Ihre Photovoltaikanlage planen oder erweitern, kombinieren Sie die Wallbox sinnvoll mit einem GoodWe Hybrid-Wechselrichter und einem GoodWe Batteriespeicher. Erst im Zusammenspiel dieser drei Komponenten holen Sie den größten Anteil Eigenverbrauch aus Ihrem Dach.

Tagesaktuelle Bestpreise

Unsere Preise sind marktgerecht, transparent kalkuliert und werden täglich angepasst. So profitieren Sie dauerhaft von fairen Konditionen ohne versteckte Kosten.

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Hohe Warenverfügbarkeit und effiziente Logistik sorgen für kurze Lieferzeiten und eine sichere, zuverlässige Zustellung.

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Direkte Ansprechpartner mit technischem Know-how unterstützen Sie kompetent bei Planung, Auswahl und Umsetzung.

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Häufig gestellte Fragen zu GoodWe Wallbox

Entscheidend ist der Bordlader Ihres Fahrzeugs. Die meisten Elektroautos laden dreiphasig mit maximal 11 kW, dann bringt eine 22-kW-Wallbox keinen Zeitgewinn. Nur wenn Ihr Auto tatsächlich 22 kW aufnehmen kann oder Sie regelmäßig mehrere Fahrzeuge nacheinander laden, lohnt sich die größere Variante.

Ja. Bis einschließlich 11 kW ist die Wallbox anmeldepflichtig, ab 12 kW und damit auch bei der 22-kW-Variante genehmigungspflichtig. Genehmigungspflichtig bedeutet, dass der Netzbetreiber vor der Installation zustimmen muss. Üblicherweise übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb diesen Schritt für Sie.

Ja, das ist eine der Stärken der HCA-G2-Serie. Durch die automatische Phasenumschaltung wechselt die Wallbox bei geringem Überschuss auf einphasiges Laden und läuft weiter, statt bei zu wenig Leistung abzubrechen. Der Ladevorgang dauert dann länger, nutzt aber den Solarstrom, der sonst ins Netz gegangen wäre.

Die Wallbox erkennt Fehlerströme von 6 mA Gleichstrom und 30 mA Wechselstrom bereits selbst und hat einen Not-Aus integriert. In vielen Installationen entfällt dadurch zusätzliche Schutztechnik im Verteiler. Die verbindliche Bewertung trifft immer der ausführende Elektrofachbetrieb anhand Ihrer konkreten Hausinstallation.

Ja. Die HCA-G2-Modelle haben Schutzart IP66 und sind damit für den Innen- und den Außenbereich freigegeben. Ein zusätzlicher Wetterschutz ist nicht erforderlich, ein überdachter Standort schont in der Praxis aber Stecker und Kabel.

Nein. Die Geräte haben keinen MID-Zähler integriert und sind nicht eichrechtskonform. Für die eigene Verbrauchskontrolle in der App reicht das aus. Wenn Sie geladene Energie gegenüber Dritten abrechnen möchten, etwa gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Mieter, benötigen Sie eine eichrechtskonforme Ladelösung.

Für neu errichtete oder umfassend erneuerte öffentlich zugängliche Ladepunkte, die ab dem 08.01.2026 unter die AFIR-Verordnung (EU) 2023/1804 fallen, ist die Serie nicht geeignet, weil sie EN ISO 15118-2 nicht erfüllt. Für den privaten, nicht öffentlich zugänglichen Einsatz gibt es diese Einschränkung nicht.

Die Freigabe erfolgt entweder über eine der beiden mitgelieferten RFID-Karten oder direkt in der App. So laden nur berechtigte Personen an Ihrer Wallbox, was bei frei zugänglichen Stellplätzen und in Mehrparteienhäusern hilfreich ist.

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